Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
In Deutschland muss eine Zweigniederlassung einer irischen Limited beim zuständigen Gewerbe- und dem Finanzamt angemeldet werden. Eine Eintragung in das deutsche Handelsregister ist optional, es sei denn das Gewerbe- oder/und das Finanzamt wirken auf eine Eintragung dort hin. weiterlesen
In Österreich wird eine Zweigniederlassung einer irischen Limited zunächst in das Firmenbuch eingetragen. Erst dann kann die Anmeldung bei der Gewerbebehörde und dem Finanzamt erfolgen, da dafür ein österreichischer Firmenbuchauszug verlangt wird. weiterlesen
In der Schweiz gibt es die Unterscheidung zwischen Gewerbe und Nicht-Gewerbe nicht, ergo gibt es auch kein Gewerbeamt bzw. keine Gewerbebehörde. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Handelsregisteramt Vorort. Im Anschluss kann dann eine Steuernummer beim zuständigen Steueramt beantragt werden. weiterlesen
Eine irische Limited kann in Deutschland und Österreich (nicht in der Schweiz) auch in Form einer Ltd & Co KG betrieben werden, die dem Vorbild der GmbH & Co KG nachempfunden ist, und die im Kern eine Kommanditgesellschaft (DE/AT) ist, an der sich die irische Limited sich als so genannter Vollhafter bzw. Komplementär beteiligt. weiterlesen
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