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Zweigniederlassung

in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Zweigniederlassung in Deutschland

 

Für den Betrieb einer irischen Limited in Deutschland wird im Anschluss an die Gründung in Irland eine Zweigniederlassung in Deutschland angemeldet, die dann den Dreh- und Angelpunkt für die Aktivitäten in Deutschland darstellt und die im täglichen Gebrauch wie eine deutsche GmbH funktioniert.

Es werden dazu verschiedenen Firmenunterlagen in notariell beglaubigter Form benötigt, die mit einer so genannten Apostille sowie einer deutschen Übersetzung versehen sind. Die Anmeldung erfolgt dann durch den oder die Geschäftsführer, wobei eine Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt in jedem Fall zwingend erforderlich ist, wobei das Finanzamt für Körperschaften für Limiteds zuständig ist, falls es getrennte Finanzämter in Ihrer Stadt geben sollte.

 

Eine Eintragung der Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister kann ebenfalls erforderlich sein, dann nämlich, wenn das Gewerbe- oder das Finanzamt oder beide auf eine Eintragung  hinwirken, in dem sie die Gewerbeanmeldung bzw. die Vergabe einer Steuernummer vom Vorhandensein eines deutschen Handelsregisterauszugs abhängig machen. Das kommt je nach Landstrich häufig oder nicht so häufig vor, so dass eine Eintragung ist das Handelsregister nicht zwingend immer erforderlich ist, sich aber manchmal aber nicht umgehen lässt.

 

Eine Handelsregistereintragung muss in Deutschland zwingend über einen Notar durchgeführt werden, der die Unterschriften auf dem Antrag auf Eintragung beglaubigt und der alle einzureichenden Unterlagen dann scannt und in elektronischer Form an das zuständige Registergericht schickt, da Registergerichte in Deutschland schon seit Jahren keine Papierunterlagen mehr entgegen nehmen. Die Zweigniederlassung kann deshalb auch nicht direkt beim Gericht oder gar per Post dort angemeldet werden.

 

Auch steuerrechtlich wird eine irische Limited in Deutschland wie eine GmbH behandelt, da das deutsche Steuerrecht in diesem Kontext nicht nach einzelnen Rechtsformen unterscheidet, sondern Limited Companies ebenso wie GmbHs als Kapitalgesellschaft bzw. Körperschaft klassifiziert, für die dieselben Rechtsvorschriften gelten.

 

Es spielt steuerlich also keine Rolle ob eine irische Limited oder eine deutsche GmbH vorliegt. Besteuert werden beide in derselben Art und Weise, so dass auch ein spezialisierter, deutscher Steuerberater oder dergleichen notwendig ist, da das irische Steuerrecht in Deutschland selbst nicht zum Tragen kommen, sondern nur das deutsche. Im Anschluss an die Anmeldung empfiehlt es sich, sich möglichst zeitnah einen Steuerberater zu suchen, der die Betreuung der Limited übernimmt.

 

Die Anmeldung einer Zweigniederlassung einer irischen Limited in Deutschland unterscheidet sich insofern prinzipiell nicht von der Anmeldung anderer Rechtsformen, sondern folgt im Gegenteil dem gleichen Muster.

 

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