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Zweigniederlassung

in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Ltd. & Co KG (DE/AT)

 

Eine irische Limited kann in Deutschland und Österreich (nicht in der Schweiz) auch in Form einer Ltd & Co KG betrieben werden, die dem Vorbild der GmbH & Co KG nachempfunden ist, und die im Kern eine Kommanditgesellschaft (DE/AT) ist, an der die Limited sich als so genannter Vollhafter bzw. Komplementär beteiligt.

Im Zentrum steht jedoch nur die Kommanditgesellschaft als aktive Gesellschaft, über die die Umsätze abgewickelt werden. Die Limited sorgt lediglich für den Haftungsschutz an der Stelle des Vollhafters und bleibt ansonsten ein reines, finanziell inaktives Anhängsel.

 

Der Sinn und Zweck einer solchen Konstruktion ist im Wesentlichen, dass eine GmbH & Co KG bzw. eine Ltd. & Co KG als Personengesellschaft klassifiziert wird wohin gegen eine reine GmbH bzw. Limited Kapitalgesellschaften sind. Für beide Gattungen gelten unterschiedliche Steuervorschriften, wobei eine Personengesellschaft im Kleingewerbebereich mit eher moderaten jährlichen Gewinnen oft steuerlich günstiger ist als eine Kapitalgesellschaft, so dass Co KGs in der Regel aus steuerlichen Gründen gegründet werden und auch zum Teil, weil Kommanditgesellschaften weniger stark reglementiert sind als Kapitalgesellschaften. Eine Ltd. & Co KG ist deshalb tendenziell einfacher in der Handhabung und sieht nur komplizierter aus als eine reine Limited.

 

Ob eine Ltd. & Co KG in einem gegebenen Fall tatsächlich steuerlich günstiger ist oder nicht, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, sondern muss mit den vorhanden Zahlen oder den zu erwartenden im ersten Geschäftsjahr von einem Steuerberater durchgerechnet werden, da sehr viele Faktoren diese Rechnung beeinflussen können und nur eine konkrete Modellrechnung Auskunft zu dieser Frage geben kann.

 

Die Anmeldung einer Ltd. & Co KG folgt ansonsten dem gleichen Muster wie die Anmeldung einer reinen Limited, wo bei sich lediglich die Anmeldeunterlagen für das Handelsregister (DE) bzw. Firmenbuch (AT) inhaltich unterscheiden. Der Ablauf hingegen ist in jedem Schritt identisch und auch die Firmenunterlagen der irischen Limited weisen die gleiche Form auf.

 

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