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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert

Firmendokumente

Alle Unterlagen in der Übersicht

A1 - Application to incoporate a company


Die Eintragung einer irischen Limited muss schriftlich beim Companies Registration Office in Dublin beantragt werden, was mittels eines Formblatt namens "A1 - Application to incorporate a company" bewerkstelligt wird.  weiterlesen

 

Firmensatzung (Constitution)

Der Gesellschaftsvertrag einer Limited Company - auch Satzung oder Statuten genannt - wird in Irland als Constitution bezeichnet. Vor Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsgesetzes (Companies Act 2014), das am 1. Juli 2015 wirksam wurde, war die Satzung zweigeteilt und bestand aus einem so genannten Memoradum und den Articles, die im Zuge der Reform zu einem Dokument zusammengefasst wurden. weiterlesen

 

Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)

 

Nach der erfolgten Eintragung einer Limited Company wird vom Companies Registration Office eine Gründungsurkunde ausgestellt, die sich Certificate of Incorporation nennt und mit der bestätigt wird, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß eingetragen wurde. weiterlesen

 

Beglaubigte Firmenunterlagen

 

Speziell für die Verwendung von Firmenunterlagen außerhalb von Irland ist es erforderlich, die Unterlagen beglaubigen zu lassen, um sie damit auch im Ausland rechtsverbindlich zu machen. Denn einfache, unbeglaubigte Unterlagen werden von Banken nur selten und von den Handelsregistern in Deutschland und der Schweiz bzw. von Firmenbuchgerichten in Österreich überhaupt nicht akzeptiert. weiterlesen

 

Apostille

 

Werden in Irland beglaubigte Firmendokumente im Ausland verwendet - womit alle Länder außer Irland gemeint sind -, so muss die Beglaubigung dieser Firmendokumente noch durch das Department of Foreign Affairs and Trade (Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel)bestätigt werden, damit die beglaubigten Firmendokumente auch außerhalb von Irlands rechtsverbindlich sind und dort anerkannt werden.  weiterlesen

 

Bestätigte, deutsche Übersetzung

 

Speziell für die Anmeldung einer Zweigniederlassung und auch für die Registrierung einer Ltd. & Co KG wird eine deutsche Übersetzung aller Firmenunterlagen und auch der Beglaubigungsdokumente benötigt, die sowohl in Deutschland, Österreich und der Schweiz in bestätigter bzw. beglaubigter Form vorliegen muss. weiterlesen

 

Anmeldeunterlagen DE/AT/CH

 

Die Eintragung einer Zweigniederlassung muss schriftlich beantragt werden, wozu ein detaillierter Antrag und ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss benötigt werden. weiterlesen

 

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