Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q: Wie lange dauert die Gründung einer irischen Limited?

A: Die Bearbeitungszeiten des irischen Handelsregisters (Company Registration Office) in Dublin betragen in der Regel 4-5 Werktage nach Eingang des Antrags.

Q: Was kostet die Gründung einer irischen Limited?

A: Die Registrierung einer irischen Limited ist bei uns bereits ab 199,- EUR erhältlich, wobei die Gesamtkosten für die Gründung von den Leistungen abhängig sind, die Sie insgesamt benötigen bzw. gerne hätten. Unser aktuelles Preis- & Leistungsverzeichnis finden Sie hier.

Q: Wie ist der genaue Ablauf einer Gründung?

A: Die Registrierung einer irischen Limited Company wird im ersten Teil elektronisch durchgeführt. In einem zweiten Schritt müssen dann der Registrierungsantrag und die Satzung der Gesellschaft (Constitution) unterschrieben und per Post an das Company Registration Office geschickt werden. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie die ersten verfügbaren Firmenunterlagen bereits im pdf-Format per Email, die Ihnen dann auch noch in Papierform per Post zugehen. Beglaubigte Firmenunterlagen werden, falls bestellt, dann gleich im Anschluss beschafft.

 

Q: Wie viele Personen sind für die Gründung einer irischen Limited notwendig.

A: Die Gründung einer irischen Limited erfordert das Vorhandensein von mindestens zwei Personen, da es neben einem Geschäftsführer auch einen Firmensekretär (Secretary) geben muss, der nicht gleichzeitig auch der Geschäftsführer sein kann, wenn es nur einen Geschäftsführer gibt. Möchten Sie Ihre Firma als 1-Mann-Gesellschaft betreiben und keine weitere Person mit hinzuziehen, so können wir auch einen Secretary stellen (+ 99,- EUR).

Q: Wie viel Stammkapital wird für die Gründung einer irischen Limited benötigt?

A: Es wird de facto kein Stammkapital benötigt, da die irische Gesetzgebung kein Mindeststammkapital vorschreibt und es deshalb genügt, wenn jeder Anteilseigner eine Aktie zu 1 Euro zeichnet.

Q: Welche Unterlagen werden für die Gründung benötigt?

A: Es wird von allen an der Firma beteiligten Personen ein Scan von einem Ausweisdokument und ein Adressnachweis benötigt in Form einer aktuellen Utility Bill (Telefon-, Gas-, Wasser- oder Stromrechnung, Schreiben von einer Bank).

Q: Für welche Branchen ist eine irische Limited geeignet?
A: Ebenso wie eine GmbH oder AG kann ein irische Limited für jeden erdenkbaren und erlaubten Geschäftszweck benutzt werden. Die Rechtsform selbst bringt keinerlei Einschränkung mit.

 

Q: Kann eine Limited auch bei einem Konkurs gegründet werden?

A: Ja, das geht ohne Weiteres, weil ein reiner Konkurs mit der Gründung einer neuen Limited nichts zu tun hat. Viele Gründer nutzen im Gegenteil die zahlreichen Möglichkeiten, die eine Limited bietet zum Aufbau eines neues Unternehmens nach oder während einer Insolvenz. Anders verhält sich der Fall, wenn eine Gewerbeuntersagung vorliegt oder eine Verurteilung wegen eines Wirtschaftsdelikts. mehr dazu

 

Q: Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Gründung?

A: Nein, es gibt keinerlei Einschränkungen in Hinblick auf die Nationalität der Gründer. Allerdings müssen Geschäftsführer im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wohnthaft sein. Wohnt ein Geschäftsführer außerhalb, so muss die Gesellschaft eine Schuldverschreibung in Höhe von 25.000 € eingehen.

 

Q: Wird eine irische Limited in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich anerkannt?

A: Ja, wobei hier vor über 15 Jahren schon die britische Limited die Vorreiterrolle übernommen hat, die inzwischen ein fester Bestandteil der Gründerlandschaft in diesen Ländern ist.

 

Q: Muss ich für eine Firmengründung nach Irland reisen?

A: Nein, ein persönlicher Besuch ist zu keiner Zeit notwendig, da sich eine Gründung komplett elektronisch bzw. auf dem Postweg abwickeln lässt.

 

Q: Benötige ich einen irischen Steuerberater?

A: Das kommt darauf an, ob Ihre Limited in Irland steuerpflichtig ist oder nicht. Ist eine Steuerpflicht in Irland nicht gegeben, wird auch kein irischer Steuerberater benötigt, sondern ein Steuerberater aus dem Land, in dem die Gesellschaft steuerpflichtig ist. mehr dazu

 

Q: Wie kann ich bestellen?

A: Eine Bestellung können Sie ganz einfach per Online-Bestellformular aufgeben, in dem wir systematisch alle Angaben abfragen, die wir für die Gründung Ihrer neuen Gesellschaft benötigen. Gerne können Sie auch formlos per Email, Chat oder telefonisch bestellen.

 

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Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.

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