Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Alle Unterlagen in der Übersicht
Beglaubigen kann die Unterlagen entweder das Companies Registration Office selbst oder ein irischer Notar. Juristisch gibt es in diesem Kontext keinen Unterschied zwischen diesen Beglaubigungsarten. Allerdings beglaubigt das Companies Registration Office Dokumente nur einzeln, wohingegen ein Notar mehrere Dokumente zusammengefasst beglaubigen kann. Das erweist sich dann als Vorteil, wenn zusätzlich noch eine Überbeglaubigung - Apostille genannt - erforderlich ist, welche die Echtheit der Beglaubigung bestätigt und diese auch im Ausland rechtsverbindlich macht.
Liegen allerdings mehrere Dokumente einzeln beglaubigt vor, so wäre für jedes einzelne Dokumente auch eine einzelne Apostille nötig, was die Kosten völlig unnötig in die Höhe treibt, so dass hier die Beglaubigung durch einen Notar zu bevorzugen ist, der alle vorliegenden Firmenunterlagen als Bundle beglaubigt, so dass dafür dann auch nur eine einzige Apostille benötigt wird.
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