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Firmendokumente

Alle Unterlagen in der Übersicht

Beglaubigte Firmenunterlagen

 

Speziell für die Verwendung von Firmenunterlagen außerhalb von Irland ist es erforderlich, die Unterlagen beglaubigen zu lassen um sie damit rechtsverbindlich zu machen. Denn einfache, unbeglaubigte Unterlagen werden von Banken nur selten und von den Handelsregistern in Deutschland und der Schweiz bzw. von Firmenbuchgerichten in Österreich überhaupt nicht akzeptiert.

Beglaubigen kann die Unterlagen entweder das Companies Registration Office selbst oder ein irischer Notar. Juristisch gibt es in diesem Kontext keinen Unterschied zwischen diesen Beglaubigungsarten. Allerdings beglaubigt das Companies Registration Office Dokumente nur einzeln, wohingegen ein Notar mehrere Dokumente zusammengefasst beglaubigen kann. Das erweist sich dann als Vorteil, wenn zusätzlich noch eine Überbeglaubigung - Apostille genannt - erforderlich ist, welche die Echtheit der Beglaubigung bestätigt und diese auch im Ausland rechtsverbindlich macht.

 

Liegen allerdings mehrere Dokumente einzeln beglaubigt vor, so wäre für jedes einzelne Dokumente auch eine einzelne Apostille nötig, was die Kosten völlig unnötig in die Höhe treibt, so dass hier die Beglaubigung durch einen Notar zu bevorzugen ist, der alle vorliegenden Firmenunterlagen als Bundle beglaubigt, so dass dafür dann auch nur eine einzige Apostille benötigt wird.

 

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