Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Alle Unterlagen in der Übersicht
Der genaue Inhalt dieser Dokumente richtet sich dabei nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Zweigniederlassung angemeldet werden soll, und die in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB), in Österreich im Firmenbuchgesetz (FBG) und in der Schweiz in der Handelsregisterverordnung (HRegV) und teils auch dem Obligationenrecht zu finden sind.
Die Firmenunterlagen selbst müssen dazu in beglaubigter Form vorliegen und mit einer Apostille versehen sein. Darüber hinaus wird eine deutsche Übersetzung benötigt von einem an inländischen Gerichten zugelassenen, beeidigten Übersetzer.
Für die Anmeldung zuständig sind dann der oder die Geschäftsführer.
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