Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Alle Unterlagen in der Übersicht
Es werden hier alle relevanten Angaben wie etwa Firmenname, Stammkapital, Geschäftsanschrift sowie die Personalngaben zu den Inhabern, Geschäftsführern und dem Secretary aufgeführt. Die Beantragung muss dann zwingend in Schriftform erfolgen und kann nicht alleinig auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Das bedeutet, dass alle Beteiligten diesen Antrag - und auch die Satzung der Firma (Constitution) - unterschreiben müssen, die dann im Original und per Post an das Companies Registration Office geschickt werden müssen.
Das Formblatt A1 wird beim Companies Registration Office dann hinterlegt und ist dort nach der Eintragung der Gesellschaft online öffentlich zugänglich. Es dient direkt nach der Gründung als Handelsregisterauszug und wird z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos oder für die Anmeldung einer Zweigniederlassung im Ausland (= außerhalb von Irland) benötigt. Im letzten Fall muss das Dokument in beglaubigter Form und mit einer Apostille sowie einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
Die A1-Applikation stellt insofern das Kernstück der Firmenunterlagen da, und wird durch Consitution und der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) ergänzt.
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